Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Stand: 23.08.2026 · Fassung 2.0. Verwenderin dieser Bedingungen ist die Dögel GmbH, Geltestraße 9, 06184 Kabelsketal OT Dölbau. Diese Fassung gilt für alle Verträge, die ab dem genannten Datum geschlossen werden.
Dieses Dokument besteht aus zwei Teilen. Teil A gilt für Leistungen der Softwareentwicklung, der Softwarewartung und -pflege sowie für sonstige IT-Dienstleistungen. Teil B gilt für den Kauf von Waren über den Robotikshop. Für jede Leistung gilt der Teil, der sie betrifft.
Teil A: Leistungen der Softwareentwicklung, Wartung und Pflege
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen der Dögel GmbH, Geltestraße 9, 06184 Kabelsketal OT Dölbau (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt), insbesondere in den Bereichen IT Projektentwicklung, Softwarewartung und -pflege und sonstige IT Dienstleistungen. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht.
1. Vertragsschluss
1.1 Der Auftragnehmer erstellt und übermittelt dem Auftraggeber einen schriftlichen Vertragsentwurf. Dieser Vertragsentwurf wird nach einer gemeinsamen Bedarfsanalyse und Beratung erstellt und enthält alle spezifischen Anforderungen und Leistungen, die erbracht werden sollen.
1.2 Der Auftraggeber erklärt die Annahme des Angebots durch Unterzeichnung des Vertragsentwurfs und Rücksendung eines unterzeichneten Exemplars an den Auftragnehmer.
1.3 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer den vom Auftraggeber unterzeichneten Vertragsentwurf ebenfalls unterzeichnet und ein gegengezeichnetes Exemplar dem Auftraggeber zurücksendet.
2. Vorarbeiten
Etwaige vom Auftragnehmer in der Angebotsphase erstellte Lastenhefte, Pflichtenhefte, Projektbeschreibungen oder sonstige in der Vorphase dieses Projektes erstelle Produkte bleiben im Eigentum des Auftragnehmers, wenn nach deren Erstellung der Projektvertrag nicht zustande kommt. Eine Nutzung dieser Unterlagen durch den Auftraggeber ist in diesem Fall nur nach Abschluss einer gesonderten Vereinbarung mit dem Auftragnehmer zulässig.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, regelmäßig an den wöchentlichen operativen Meetings sowie an den Sitzungen des Lenkungsausschusses teilzunehmen. Diese Besprechungen dienender Überwachung des Projektfortschritts und der Entscheidung über notwendige Maßnahmen.
3.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, um Verzögerungen im Projektablauf zu vermeiden.
3.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass ein bevollmächtigter Vertreter an den Besprechungen teilnimmt, der befugt ist, Entscheidungen im Namen des Auftraggebers zu treffen.
3.4 Die Ergebnisse der Besprechungen werden protokolliert und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Protokolle zu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig zu kommentieren. Erfolgt binnen 5 Werktagen keine Rückmeldung, gilt das Protokoll als akzeptiert und freigegeben.
4. Vergütung
Sämtliche Preise und Pauschalen sind Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Nutzungsrecht
5.1 Der Auftraggeber erhält das sich aus dem Vertrag ergebende Nutzungsrecht nach vollständiger Bezahlung aller offenen Rechnungen.
5.2 Die Einräumung des Nutzungsrechts an der Software steht unter der Bedingung, dass die Nutzung der Software durch den Auftraggeber selbst erfolgt.
5.3 Der Auftraggeber ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte an der Software, zu übertragen oder zu veräußern.
5.4 Eine Übertragung oder Veräußerung der Nutzungsrechte ist nur zulässig, wenn
a) der Auftraggeber die Nutzung der Software selbst aufgibt und
b) der Auftraggeber sich die schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers einholt.
5.5 Wird die vertragsgegenständliche Software veräußert, so gelten alle hier getroffenen Regelungen auch für jede weitere Veräußerung der Software.
5.6 Keine Partei ist berechtigt, den Vertrag oder ein Recht aus dem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abzutreten oder in sonstiger Weise zu übertragen. Jede Übertragung, die gegen die vorstehende Bestimmungen verstößt, ist unwirksam. Diese Bestimmungen gelten auch für die Rechtsnachfolger der Parteien sowie im Falle einer zulässigen rechtsgeschäftlichen Abtretung.
6. Quellcode
Eine Herausgabe des Quellcodes erfolgt nicht.
7. Rechtefreiheit und Lizenzen
7.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferte Softwarefrei von Rechten Dritter ist. Dies bedeutet, dass der Nutzung der Software durch den Auftraggeber keine Patente, Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter entgegenstehen.
7.2 Der Auftragnehmer garantiert, dass alle für die Nutzung der Software erforderlichen Lizenzen vorliegen und der Auftraggeber die Software im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung uneingeschränkt nutzen kann.
7.3 Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, Open-Source Komponenten einzubinden, sofern deren Lizenzen die Nutzung der Software nicht einschränken. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Lizenzbestimmungen der verwendeten Open-Source Komponenten eingehalten werden und keine Verpflichtungen entstehen, die die Rechte des Auftraggebers an der Softwarebeeinträchtigen.
7.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund der Verletzung von Rechten Dritter durch die gelieferte Software geltend gemacht werden.
7.5 Stellt sich heraus, dass Leistungen des Auftragnehmers Schutzrechte Dritter verletzen, wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl entweder auf seine Kosten für den Auftraggeber das erforderliche Nutzungsrecht an den verletzten Rechten beschaffen oder die Leistung so abändern, dass sie die Schutzrechte nicht mehrverletzen, aber weiterhin den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.
8. Mängelhaftung
8.1 Dem Auftraggeber stehen die gesetzlichen Mängelrechte gemäß§§ 634 ff. BGB zu.
8.2 Nach der Beseitigung eines Mangels durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mängelbeseitigung förmlich abzunehmen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich begründete Einwände erhebt.
8.3 Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren in zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Leistung.
8.4 Die Verjährung von Mängelansprüchen ist ab Zugang einer schriftlichen Mängelrüge (auch per E-Mail) beim Auftragnehmer bis zur Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung gehemmt.
9. Verbot des Abwerbens von Mitarbeitern
9.1 Während der Laufzeit des Vertrages und zwölf (12) Monate nach Ablauf oder Beendigung verpflichtet sich der Auftraggeber, sowie die mit ihm gem. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, es zu unterlassen, Mitarbeiter des Auftragnehmers, einzustellen oderabzuwerben, es sei denn, dem Auftraggeber liegt eine schriftliche Zustimmung vor. Abwerben im Sinne dieser Regelung ist das aktive Einwirken auf Mitarbeiter des Auftragnehmers, um diese zur Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Auftraggeber zu veranlassen.
9.2 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot ist der Auftraggeber verpflichtet, an den Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 250.000,00 zu zahlen.
10. Datenschutz
10.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (z.B. Kontaktdaten, Vertragsdaten) zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG).
10.2 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z.B. Weitergabe an Subunternehmer oder Zahlungsdienstleister) oder der Auftraggeber ausdrücklich eingewilligt hat. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass diese Dritten die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen und unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verwenden.
10.3 Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Zudem hat der Auftraggeber das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
10.4 Der Auftragnehmer trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die personenbezogenen Datendes Auftraggebers vor Verlust, Missbrauch und unbefugtem Zugriff, unbefugter Offenlegung, Veränderung und Zerstörung zu schützen.
10.5 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, der die Einzelheiten der Datenverarbeitung regelt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers und zu den im AVV festgelegten Zwecken und Bedingungen.
11. Änderungen und Ergänzungen
11.1 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oderwerden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch im Falle einer Regelungslücke.
11.2 Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Anlagen oder dieser AGB bedürfen der Textform.
11.3 Für die Wahrung der in diesem Vertrag und seinen Bestandteilen genannten Fristen ist der Zugang der Erklärung maßgeblich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Zusätzliche Bedingungen bei Softwarewartungs- und pflegevertrag (betrifft Punkte 12. – 18.)
Wünscht der Auftraggeber, dass auch die weitere Softwarewartung und Softwarepflege durch den Auftragnehmer erbracht wird, schließen die Parteien einen gesonderten Softwarepflege- und -wartungsvertrag.
12. Leistungsumfang und Leistungsparameter
Der Leistungsumfang umfasst folgende Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit, Stabilität und Verfügbarkeit:
Regelmäßige Sicherheits-Patches/Software-Updates: Diese halten die Anwendung auf dem neuesten Stand und schützen sie vor Sicherheitsbedrohungen.
Code-Versionsverwaltung: Damit können Änderungen am Codenachvollzogen und bei Bedarf zu einer früheren Version zurückgekehrt werden.
Technischer Chat-Support: Bei technischen Problemen steht ein Team zur Verfügung, um Probleme zu lösen.
Sicherheitsüberprüfungen: Regelmäßige Überprüfungen stellensicher, dass die Anwendung den neuesten Sicherheitsstandards entspricht.
Fehlerbehebung und Debugging: Bei auftretenden Fehlern werden diese untersucht und behoben, um die reibungslose Funktion der Software zu gewährleisten.
Regelmäßige Systemüberwachung: Durch ständige Überwachung können Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie zu größeren Ausfällen führen.
Disaster Recovery: Im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses stellt ein Disaster-Recovery-Plan sicher, dass die Daten sicher sind und die Software wieder verfügbar ist.
13. Berücksichtigung der Belange des Auftraggebers
Bei Durchführung von Wartungs- und Pflegearbeiten hat der Auftragnehmer die Belange des Auftraggebers zu berücksichtigen. Wartungsarbeiten, die dazu führen, dass die Softwarelösung nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden kann, sind nach Möglichkeit zwischen 23:00 Uhr und 08:00 Uhr durchzuführen.
14. Mangelbeseitigung und Reaktionszeiten
14.1 Auftretende Mängel werden von den Parteien einvernehmlich als betriebsbehindernd oder betriebsverhindernd eingestuft.
Betriebsverhindernder Mangel: Die vertragsgemäße Nutzung der Software ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt oderbehindert.
Betriebsbehindernder Mangel: Die vertragsgemäße Nutzung der Software ist in wesentlichen Funktionen für die vollständige und korrekte Abwicklung der Geschäftsprozesse nur unwesentlich eingeschränkt.
Erzielen die Parteien kein Einvernehmen, entscheidet der Auftraggeber über die vorläufige Einordnung unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Auftragnehmers.
14.2 Während der gewöhnlichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 14:00 Uhr) gilt eine generelle Reaktionszeit von 2 Stunden nach Mängelanzeige. Der Auftragnehmer beginnt innerhalb der vereinbarten Reaktionszeit mit der Beseitigung von betriebsverhindernden Mängeln und beseitigt den Mangel innerhalb der festgelegten Wiederherstellungszeit.
Betriebsverhindernde Mängel: Wiederherstellungszeit 8 Stunden
Betriebsbehindernde Mängel: Wiederherstellungszeit 48 Stunden
14.3 Beginnt der Auftragnehmer nicht rechtzeitig mit der Mangelbeseitigung oder beseitigt er den Mangel nicht innerhalb der festgelegten Wiederherstellungszeit, so ist er dem Auftraggeber zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet.
14.4 Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die mit dem Service beauftragten Mitarbeiter mit der Systemumgebung und der Relevanz von Produktionsstörungen beim Auftraggeber vertraut sind. Die Mitarbeiter müssen kompetent und in der Lage sein, innerhalb der geforderten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten zu handeln. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Kommunikationsverbindung zwischen den Systemen des Auftraggebers und des Auftragnehmers zur Mängelbeseitigung eingerichtet ist oder umgehend hergestellt werden kann.
14.5 Ist eine Mangelbeseitigung innerhalb der vorgenannten Wiederherstellungszeiträume nach Eingang der Mangelanzeige nicht möglich, wird der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich innerhalb der vorgenannten Wiederherstellungszeiträume schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Mangelbeseitigung schriftlich mitteilen.
14.6 Die vorstehend genannten Wiederherstellungszeiträume finden keine Anwendung, wenn die Störung auf objektive, nicht vom Auftragnehmer beeinflussbare Ursachen zurückzuführen ist.
14.7 Die Mangelbeseitigung durch den Auftragnehmer erfolgt durch Patches, Bugfixes, neue Programmversionen oder Programmteile. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Mängelbeseitigung ist erfüllt, wenn kein Mangel mehr vorliegt.
14.8 Bei Open-Source-Komponenten und von Dritten lizenzierten Komponenten wird der Auftragnehmer Mängel nur insoweit beseitigen, als er dazu berechtigt und technisch in der Lage ist.
14.9 Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der erforderlichen Security-Richtlinien des Auftraggebers sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für die Datensicherheit gegen Angriffe aus dem Internet.
15. Regressionstests und Bereitstellung
15.1 Jede Änderung an der Software muss einem definierten Regressionstest unterzogen werden.
15.2 Änderungen dürfen erst nach erfolgreichem Nachweis eines bestandenen Regressionstests implementiert werden.
15.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle vom Auftragnehmer freigegebenen Updates, Upgrades, neuen Versionen und Releases („Programmteile“) des Programms zur Verfügung.
16. Entgelte und Zahlungsbedingungen
16.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Entgelte mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Beginn eines Kalenderjahres anzupassen. Bei einer Erhöhung um mehr als 10 %ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Während der Grundlaufzeit erfolgt keine Erhöhung.
16.2 Reisekosten und Spesen sind gesondert zu vergüten, wenn die Leistung des Auftragnehmers nicht vor Ort in Kabelsketal oder im Stadtgebiet Halle (Saale) erbracht werden kann. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber hinreichende Nachweise über die entstandenen Aufwendungen und Fremdkosten zur Verfügung zustellen.
17. Anpassung an geänderte Normen
17.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Software im Rahmenseiner betrieblichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten innerhalbeiner angemessenen Frist an sich ändernde gesetzliche Bestimmungen anzupassen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Anpassung für den Auftragnehmer mit unzumutbarem Aufwandverbunden ist. Eine Anpassung gilt als unzumutbar, wenn die Kostender Anpassung 10.000 EUR zzgl. USt übersteigen. In diesem Fallerfolgt die Anpassung nur gegen eine entsprechende zusätzliche Vergütung.
17.2 Die Verpflichtung zur Anpassung entfällt, wenn die Nutzbarkeitder Software unter den geänderten gesetzlichen Vorschriften undNormen nicht oder nur unerheblich eingeschränkt ist.
18 Haftung
18.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durchvorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.
18.2 Die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.
18.3 Die Parteien sind für die Sicherung ihrer Daten selbstverantwortlich. Die Haftung des Auftragnehmers für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt. Die Haftung umfasst daher nur die Kosten für das Einspielen der vom Auftragnehmer erstellten Datensicherungen und die Wiederherstellung der darin enthaltenen Daten.
Teil B: Verkaufsbedingungen für Waren (Robotikshop)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Waren, die über den Robotikshop unter www.doegel.de bestellt werden. Verkäuferin und Verwenderin dieser Bedingungen ist die Dögel GmbH.
(2) Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.
(3) Mit der Bestellung erklärt der Besteller, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Verkäuferin ist berechtigt, einen Nachweis zu verlangen und die Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(4) Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Verkäuferin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn die Verkäuferin in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
(5) Für Leistungen der Softwareentwicklung, -wartung und -pflege gilt Teil A dieser Bedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Waren im Shop ist kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Besteller ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab.
(3) Die Verkäuferin bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich in Textform. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar.
(4) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Verkäuferin die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung in Textform annimmt. Die Verkäuferin nimmt das Angebot innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang an oder lehnt es ab. Nach Ablauf dieser Frist ist der Besteller an sein Angebot nicht mehr gebunden.
(5) Die Verkäuferin ist berechtigt, das Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Ware nicht verfügbar ist, der Unternehmerstatus nicht nachgewiesen ist oder ausfuhrrechtliche Gründe entgegenstehen.
§ 3 Unternehmereigenschaft und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(1) Der Besteller ist verpflichtet, bei der Bestellung Firma, Rechtsform, Anschrift und — soweit vorhanden — seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vollständig und zutreffend anzugeben.
(2) Die Verkäuferin prüft die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Liegt keine gültige Nummer vor, erfolgt kein Vertragsschluss über den Shop; der Besteller wird auf den Anfrage- und Angebotsweg verwiesen, in dem der Unternehmerstatus auf andere Weise nachgewiesen werden kann.
(3) Bestellungen von Bestellern mit Sitz außerhalb der Europäischen Union werden ausschließlich über den Anfrage- und Angebotsweg abgewickelt.
(4) Der Besteller sichert die Richtigkeit seiner Angaben zu und teilt Änderungen unverzüglich mit. Er trägt die Folgen unrichtiger Angaben, insbesondere eine dadurch entstehende Umsatzsteuerbelastung der Verkäuferin.
§ 4 Preise und Preisanpassung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Preise gelten ab Werk. Kosten für Verpackung, Versand, Versicherung, Zölle und Einfuhrabgaben trägt der Besteller.
(3) Maßgeblich ist der in der Auftragsbestätigung genannte Preis.
(4) Die im Shop angegebenen Preise beruhen auf einer Kalkulation mit festem Planungskurs und werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Bis zur Auftragsbestätigung ist die Verkäuferin an die im Shop angegebenen Preise nicht gebunden.
(5) Offensichtliche Irrtümer in der Preisauszeichnung berechtigen die Verkäuferin zur Ablehnung des Angebots.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Die Lieferung erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse.
(2) Mit der Auftragsbestätigung erhält der Besteller eine Vorauszahlungsrechnung. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
(3) Die Ware wird erst nach vollständigem Zahlungseingang versandt.
(4) Teilzahlungen und Zahlungsziele werden nicht gewährt.
(5) Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferung, Versand und Gefahrübergang
(1) Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Selbstbelieferungsvorbehalt: Die Verkäuferin bezieht die Waren von einem Vorlieferanten. Wird die Verkäuferin trotz ordnungsgemäßer und ausreichender Eindeckung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig beliefert, so ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sie wird den Besteller unverzüglich unterrichten und bereits erbrachte Zahlungen unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind in diesem Fall ausgeschlossen.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.
(4) Gefahrübergang: Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Besteller über (§ 447 BGB).
(5) Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Verkäuferin aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum der Verkäuferin (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
(2) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt der Verkäuferin bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware ab. Die Verkäuferin nimmt die Abtretung an.
(3) Der Besteller bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die Verkäuferin kann die Ermächtigung widerrufen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt die Verkäuferin Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände.
(5) Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent, gibt die Verkäuferin auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach ihrer Wahl frei.
(6) Der Besteller hat die Verkäuferin unverzüglich zu unterrichten, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen.
§ 8 Untersuchung und Mängelrüge
(1) Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und festgestellte Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB).
(2) Zeigt sich später ein Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war, ist die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung vorzunehmen.
(3) Unterlässt der Besteller die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
§ 9 Gewährleistung
(1) Bei einem Mangel leistet die Verkäuferin nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Selbständige Garantien des Herstellers bleiben unberührt und bestehen neben den gesetzlichen Mängelrechten gegenüber der Verkäuferin.
(4) Die Bedingungen der Garantie des Herstellers, einschließlich der Fälle, in denen sie ganz oder teilweise entfällt, werden dem Besteller mit der Ware in Textform übergeben. § 10 dieses Teils gibt die wesentlichen Vorgaben wieder, an die diese Garantie geknüpft ist.
§ 10 Sicherheits- und Nutzungshinweise, Weitergabepflichten
(1) Die gelieferten Geräte sind keine Spielzeuge. Sie sind für den gewerblichen Einsatz durch eingewiesene Personen bestimmt und nicht für die Nutzung durch Personen unter 18 Jahren geeignet.
(2) Der Besteller betreibt die Geräte ausschließlich nach der mitgelieferten Betriebsanleitung des Herstellers und hält die dort genannten Sicherheitsvorgaben ein. Dazu gehört, dass ein Betrieb in unmittelbarer Nähe von Personen zu unterbleiben hat, insbesondere in der Nähe von Kindern, Schwangeren, älteren oder in ihrer Beweglichkeit eingeschränkten Personen.
(3) Öffnen, Zerlegen, Umbauen und Instandsetzen der Geräte sind nur nach vorheriger Zustimmung der Verkäuferin in Textform zulässig. Ohne diese Zustimmung entfällt die Garantie des Herstellers.
(4) Die Geräte dürfen nicht in Umgebungen betrieben werden, für die sie nicht bestimmt sind, insbesondere nicht bei Nässe, starker Staubbelastung, Hitze, Kälte oder chemischer Einwirkung, nicht auf Flächen mit sehr geringer Haftung und nicht über die zugelassene Traglast hinaus.
(5) Nimmt der Besteller eigene Programmierungen oder bauliche Erweiterungen an den Geräten vor, trägt er das damit verbundene Risiko. Schäden, die daraus entstehen, sind von der Garantie des Herstellers nicht erfasst.
(6) Der Besteller gibt die Sicherheits- und Nutzungshinweise sowie die Betriebsanleitung an die Personen weiter, die die Geräte bedienen oder sich in ihrem Arbeitsbereich aufhalten. Diese Pflicht gilt auch bei einer Weiterveräußerung oder einer sonstigen Überlassung an Dritte.
(7) Ein Verstoß gegen die Absätze 1 bis 6 kann Ansprüche aus der Garantie des Herstellers und aus der Gewährleistung entfallen lassen. Die Haftung der Verkäuferin richtet sich nach § 11 dieses Teils.
§ 11 Haftung
(1) Die Verkäuferin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von ihr übernommenen Garantie.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.
§ 12 Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen
(1) Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass ihr keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, die jeweils geltenden Ausfuhr-, Einfuhr- und Zollvorschriften einzuhalten. Er wird die gelieferte Ware weder unmittelbar noch mittelbar an Personen, Organisationen oder in Länder abgeben, für die ein Ausfuhrverbot oder eine Genehmigungspflicht besteht.
(3) Der Besteller erteilt der Verkäuferin auf Verlangen die für die Ausfuhrabwicklung erforderlichen Angaben und Erklärungen, insbesondere zur Endverwendung und zum Endverbleib der Ware.
(4) Kann eine erforderliche Genehmigung nicht erlangt werden, ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Zahlungen werden erstattet.
(5) Verstößt der Besteller gegen die Absätze 2 und 3, stellt er die Verkäuferin von Ansprüchen, Bußgeldern, Vertragsstrafen und sonstigen Schäden frei, die der Verkäuferin daraus entstehen.
§ 13 Datenschutz
Die Verkäuferin verarbeitet personenbezogene Daten des Bestellers nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
