Hinweisgeberschutz
Im Bestreben, ein transparentes und integres Arbeitsumfeld zu fördern, hat die Dögel GmbH eine interne Meldestelle eingerichtet. Diese Meldestelle dient dem Schutz von Personen, die auf Verstöße innerhalb unseres Unternehmens aufmerksam machen möchten. Alle Meldungen können vertraulich und auf Wunsch anonym behandelt werden.
Rechtliche Grundlage unserer Meldestelle:
Die Meldestelle basiert auf der EU-Richtlinie 2019/1937 sowie dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Diese Vorschriften gewährleisten den Schutz von Hinweisgebern vor Benachteiligungen und fördern das Melden von Verstößen gegen Unionsrecht.
Wer kann Meldungen vornehmen?
Unsere Meldestelle steht allen Mitarbeitenden sowie externen Personen, die in beruflicher Verbindung zur Dögel GmbH stehen, offen.
Welche Verstöße können gemeldet werden?
Unsere interne Meldestelle nimmt Meldungen zu einer Vielzahl von Verstößen entgegen, die gemäß § 2 HinSchG relevant sind.
Hierzu zählen unter anderem:
Strafbewehrte Verstöße:
Dies umfasst kriminelle Handlungen wie Korruption, Betrug, Diebstahl und ähnliche Delikte.
Bußgeldbewehrte Verstöße:
Insbesondere solche, die den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit betreffen, sowie den Schutz der Rechte von Beschäftigten und ihrer Vertretungsorgane.
Verstöße gegen spezifische Rechtsvorschriften:
Dazu gehören Regelungen im Bereich des Umweltschutzes, der Verkehrssicherheit, der Produktsicherheit und des Kartellrechts.
Diese Liste stellt Beispiele dar und ist nicht erschöpfend. Verstöße gegen jegliche nationale oder EU-Rechtsvorschriften, die innerhalb unseres Unternehmens Anwendung finden, können gemeldet werden.
So erreichen Sie unsere Meldestelle
Sie können Ihre Meldung auf einem der folgenden Wege abgeben:
Per E-Mail: datenschutz@doegel.de
Per Post: Dögel GmbH, Geltestraße 9, 06184 Kabelsketal OT Dölbau – Umschlag bitte mit dem Zusatz „Vertraulich – Meldestelle“ versehen. Der Umschlag wird ausschließlich von der Meldestelle geöffnet.
Im persönlichen Gespräch: Auf Ihr Verlangen führen wir innerhalb angemessener Zeit ein persönliches Gespräch mit einer zuständigen Person unserer Meldestelle. Bitten Sie dazu einfach über die oben genannte E-Mail-Adresse um einen Termin. Mit Ihrem Einverständnis kann die Zusammenkunft auch per Video- oder Telefonkonferenz stattfinden.
Vertraulichkeit und Anonymität
Ihre Identität wird vertraulich behandelt und ist nur den mit der Bearbeitung betrauten Personen bekannt. Eine Weitergabe erfolgt nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen (§ 9 HinSchG). Bitte beachten Sie: Meldungen per E-Mail sind technisch nicht anonym, da Absenderangaben mitübermittelt werden. Möchten Sie anonym bleiben, können Sie uns ohne Absenderangabe schreiben – wir bearbeiten auch anonyme Meldungen. In diesem Fall sind Rückfragen und eine Rückmeldung an Sie allerdings nicht möglich. Unabhängig davon lassen sich Rückschlüsse auf Ihre Person je nach Inhalt der Meldung nicht in jedem Fall ausschließen.
Ablauf und Fristen
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Meldung spätestens nach sieben Tagen. Anschließend prüfen wir den Sachverhalt und ergreifen die erforderlichen Folgemaßnahmen. Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung informieren wir Sie über ergriffene oder geplante Folgemaßnahmen und deren Gründe, soweit dadurch interne Untersuchungen und die Rechte betroffener Personen nicht beeinträchtigt werden.
Externe Meldestellen
Sie können sich jederzeit auch unmittelbar an eine externe Meldestelle wenden:
Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz: bundesjustizamt.de
Für den Finanzsektor: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin); für kartellrechtliche Sachverhalte: Bundeskartellamt
Daneben bestehen Meldeverfahren bei Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union.
Wir ermutigen Sie, sich zunächst an unsere interne Meldestelle zu wenden, damit wir Verstöße frühzeitig intern abstellen können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Meldeverfahrens erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c der EU-DSGVO in Verbindung mit § 10 HinSchG.
