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Dögel GmbH

VerkaufsbedingungenRobotikshop

Achtung: Entwurf zur Prüfung, nicht rechtsgültig. Dieser Text ist ein Arbeitsstand für Controlling und Rechtsprüfung und war keiner juristischen Prüfung unterzogen. Er gilt nicht und begründet keine Vertragsbedingungen. Maßgeblich sind bis auf Weiteres die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dögel GmbH. Mit [offen: …] gekennzeichnete Stellen sind noch nicht entschieden.

Stand: 14.08.2026 · Fassung 0.1 · Entwurf. Verkäuferin und Verwenderin dieser Bedingungen ist die Dögel GmbH, Geltestraße 9, 06184 Kabelsketal OT Dölbau.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Waren, die über den Robotikshop unter www.doegel.de bestellt werden. Verkäuferin und Verwenderin dieser Bedingungen ist die Dögel GmbH.

(2) Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.

(3) Mit der Bestellung erklärt der Besteller, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Verkäuferin ist berechtigt, einen Nachweis zu verlangen und die Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(4) Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Verkäuferin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn die Verkäuferin in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

(5) Für Leistungen der Softwareentwicklung, -wartung und -pflege gelten die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkäuferin.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Waren im Shop ist kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Besteller ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab.

(3) Die Verkäuferin bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich in Textform. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar.

(4) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Verkäuferin die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung in Textform annimmt. Die Verkäuferin nimmt das Angebot innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang an oder lehnt es ab. Nach Ablauf dieser Frist ist der Besteller an sein Angebot nicht mehr gebunden.

(5) Die Verkäuferin ist berechtigt, das Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Ware nicht verfügbar ist, der Unternehmerstatus nicht nachgewiesen ist oder ausfuhrrechtliche Gründe entgegenstehen.

§ 3 Unternehmereigenschaft und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

(1) Der Besteller ist verpflichtet, bei der Bestellung Firma, Rechtsform, Anschrift und — soweit vorhanden — seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vollständig und zutreffend anzugeben.

(2) Die Verkäuferin prüft die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Liegt keine gültige Nummer vor, erfolgt kein Vertragsschluss über den Shop; der Besteller wird auf den Anfrage- und Angebotsweg verwiesen, in dem der Unternehmerstatus auf andere Weise nachgewiesen werden kann.

(3) Bestellungen von Bestellern mit Sitz außerhalb der Europäischen Union werden ausschließlich über den Anfrage- und Angebotsweg abgewickelt.

(4) Der Besteller sichert die Richtigkeit seiner Angaben zu und teilt Änderungen unverzüglich mit. Er trägt die Folgen unrichtiger Angaben, insbesondere eine dadurch entstehende Umsatzsteuerbelastung der Verkäuferin.

§ 4 Preise und Preisanpassung

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Kosten für Verpackung, Versand, Versicherung, Zölle und Einfuhrabgaben — [offen: Preisstellung noch festzulegen].

(3) Maßgeblich ist der in der Auftragsbestätigung genannte Preis.

(4) Die im Shop angegebenen Preise beruhen auf einer Kalkulation mit festem Planungskurs und werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Bis zur Auftragsbestätigung ist die Verkäuferin an die im Shop angegebenen Preise nicht gebunden.

(5) Offensichtliche Irrtümer in der Preisauszeichnung berechtigen die Verkäuferin zur Ablehnung des Angebots.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Die Lieferung erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse.

(2) Mit der Auftragsbestätigung erhält der Besteller eine Vorauszahlungsrechnung. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

(3) Die Ware wird erst nach vollständigem Zahlungseingang versandt.

(4) Teilzahlungen und Zahlungsziele werden nicht gewährt.

(5) Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferung, Versand und Gefahrübergang

(1) Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Selbstbelieferungsvorbehalt: Die Verkäuferin bezieht die Waren von einem Vorlieferanten. Wird die Verkäuferin trotz ordnungsgemäßer und ausreichender Eindeckung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig beliefert, so ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sie wird den Besteller unverzüglich unterrichten und bereits erbrachte Zahlungen unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind in diesem Fall ausgeschlossen.

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.

(4) Gefahrübergang: Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Besteller über (§ 447 BGB).

(5) Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Verkäuferin aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum der Verkäuferin (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

(2) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt der Verkäuferin bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware ab. Die Verkäuferin nimmt die Abtretung an.

(3) Der Besteller bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die Verkäuferin kann die Ermächtigung widerrufen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(4) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt die Verkäuferin Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände.

(5) Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent, gibt die Verkäuferin auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach ihrer Wahl frei.

(6) Der Besteller hat die Verkäuferin unverzüglich zu unterrichten, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen.

§ 8 Untersuchung und Mängelrüge

(1) Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und festgestellte Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB).

(2) Zeigt sich später ein Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war, ist die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung vorzunehmen.

(3) Unterlässt der Besteller die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.

§ 9 Gewährleistung

(1) Bei einem Mangel leistet die Verkäuferin nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.

(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt [offen: 12 oder 24 Monate — hängt an der Laufzeit der Herstellergarantie] ab Ablieferung der Ware.

(4) Selbständige Garantien des Herstellers bleiben unberührt und bestehen neben den gesetzlichen Mängelrechten gegenüber der Verkäuferin.

§ 10 Haftung

(1) Die Verkäuferin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von ihr übernommenen Garantie.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.

§ 11 Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen

(1) Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass ihr keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, die jeweils geltenden Ausfuhr-, Einfuhr- und Zollvorschriften einzuhalten. Er wird die gelieferte Ware weder unmittelbar noch mittelbar an Personen, Organisationen oder in Länder abgeben, für die ein Ausfuhrverbot oder eine Genehmigungspflicht besteht.

(3) Der Besteller erteilt der Verkäuferin auf Verlangen die für die Ausfuhrabwicklung erforderlichen Angaben und Erklärungen, insbesondere zur Endverwendung und zum Endverbleib der Ware.

(4) Kann eine erforderliche Genehmigung nicht erlangt werden, ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Zahlungen werden erstattet.

§ 12 Datenschutz

(1) Die Verkäuferin verarbeitet personenbezogene Daten des Bestellers nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.

(2) Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass die Verkäuferin bestimmte Angaben zur Bestellung an ihren Vorlieferanten übermittelt, soweit dieser gegenüber dem Hersteller zur Meldung verpflichtet ist — [offen: Rechtsgrundlage und Umfang].

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist [offen: Halle — noch zu bestätigen], sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Verkäuferin ist berechtigt, auch am Sitz des Bestellers zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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